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Rechtsfragen bei der Nutzung des Internet an Schulen

Unterricht im Computerraum

Was darf man auf seinen Seiten im Internet - und was sollte man lieber lassen? 

Bei der Einrichtung, Gestaltung und Einstellung von Internet-Seiten sind insbesondere folgende Themenschwerpunkte für Schulen von Bedeutung:

Auch bei der Nutzung des Internet im Unterricht gibt es Regelungen, die zu beachten sind. Behilflich ist hier die Muster-Nutzungsordnung der Computereinrichtungen an Schulen. Sie kann selbstverständlich den besonderen Bedürfnissen der einzelnen Schule angepasst werden.

Weitere Hinweise und Informationen:

  • Über den Aktionsplan des Europäischen Parlaments zur Förderung einer sichereren Nutzung des Internets durch die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte informieren das Internetangebot der Europäischen Kommission "Safer Internet" sowie die "OFSI-Webseite".

  • Unter dem Titel "Handeln Hand in Hand" unterhält die gemeinnützige TIME for kids Foundation eine WebSite, in der man jugendgefährdende Internet-Seiten melden kann. Dadurch wird eine Sperrung dieser Seite in Schul- und Internetfiltern beantragt und ein Beschwerdeverfahren bei der Kommission für Jugendmedienschutz eingeleitet.

  • Wann ist ein Werk geschützt? Wer ist Inhaber des Urheberrechts? Der remus-Infopool der Universität des Saarlandes gibt einen Überblick über die wichtigsten urheberrechtlichen Fragen im Bildungsbereich.

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