Zum Schuljahr 2010/11 sind an den nordrhein-westfälischen Gymnasien gleichzeitig zwei Jahrgänge (G 8 und G 9) in die Oberstufe eingetreten, die 2013 die allgemeine Hochschulreife erwerben.
Die Schulen, aber auch die Hochschulen und der Ausbildungsbereich, müssen auf die damit verbundenen Herausforderungen rechtzeitig vorbereitet sein. Im Hochschulbereich wird die Reduzierung der Schulzeit auf zwölf Jahre zu einer erhöhten Nachfrage nach Studienplätzen führen. Aber auch auf den Arbeitsmarkt wird zum fraglichen Zeitpunkt eine höhere Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern zukommen.
Die Landesregierung hat daher eine Interministerielle Arbeitsgruppe zu den Auswirkungen der Schulzeitverkürzung an Gymnasien (IMAG) eingerichtet, die vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung geleitet wird und der alle betroffenen Fachministerien angehören. In der Arbeitsgruppe werden die erforderlichen Maßnahmen besprochen und koordiniert. Die IMAG tagt in regelmäßigen Zeitabständen.
I. Studienberechtigte und Studienanfänger 2013
I.1. SchulprognoseNach den aktuellen Prognosen für 2013 werden in Nordrhein-Westfalen
mit Fachhochschulreife und Hochschulreife erwartet.
Das wäre gegenüber den Prognosen für das Jahr 2012 ein Plus von rd. 50.000 Studienberechtigten. Von einer Verdopplung des Abiturientenjahrgangs kann somit nicht gesprochen werden, weil die Schulzeitverkürzung nur die Gymnasien betrifft.
Aufgrund der demographischen Entwicklung, der Aussetzung der Wehrpflicht und der Schulzeitverkürzung mit doppelten Abiturjahrgängen stehen vor allem die alten Bundesländer vor einem erheblichen Zuwachs an Schulabsolventen mit Hochschulzugangsberechtigung.
I.2. HochschulprognoseErfahrungsgemäß streben nicht alle Studienberechtigten ein Studium an, einige starten z.B. eine Berufsausbildung im dualen System. Auch beginnen nicht alle Studieninteressierten sofort nach dem Schulabschluss mit einem Studium, da sie sich zunächst für einen Freiwilligendienst, ein Praktikum oder einen Auslandsaufenthalt entschieden haben. Dies sind Gründe dafür, dass die Zahl der Studienberechtigten höher ist als die Zahl der Studienanfänger.
Die Planungen für den Aufwuchs an Studienanfängerplätzen orientieren sich im Rahmen des Hochschulpakts von Bund und Ländern an der Vorausberechnung der Kultusministerkonferenz (KMK) aus dem Jahr 2009, die für 2013 in Nordrhein-Westfalen von
ausgeht. Die Finanzierung des Hochschulpakts ist an die KMK-Prognose gekoppelt. Nachdem bereits 2009 und 2010 die tatsächlichen Studienanfängerzahlen in NRW deutlich über den Prognosezahlen der KMK gelegen haben, haben 119.500 Studienberechtigte im Jahr 2011 ein Studium aufgenommen, 22,4 % mehr als prognostiziert. Da auch bundesweit die KMK-Prognose für 2011 um insgesamt ca. 76.000 übertroffen wurde, ist eine neue Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen durch die KMK unumgänglich, um realistische Planungsgrundlagen zu erhalten. Seitens der KMK wird eine neue Studienanfängerprognose gegen Ende des 1. Quartals 2012 erwartet. Auf dieser Basis sind dann neue Verhandlungen mit dem Bund erforderlich.
Die zusätzlichen Studienanfänger aus der Aussetzung der Wehrpflicht werden sich auf mehrere Jahre verteilen, im Schwerpunkt jedoch auf die Jahre 2011 und 2012. Sie betreffen in NRW somit nicht den doppelten Abiturjahrgang.
II. Maßnahmen der LandesregierungDie Landesregierung hat die folgenden Maßnahmen initiiert.
II.1. Maßnahmen im SchulbereichWeitreichende Unterstützungs- und Informationsangebote für Schulen, Schülerinnen und Schüler und deren Eltern
Schülerinnen und Schüler des letzten neunjährigen und des ersten achtjährigen Bildungsgangs am Gymnasium können, ebenso wie Seiteneinsteiger aus anderen Schulformen, den "Doppeljahrgang" vom Schuljahr 2010/11 bis zum Abitur 2013 in weitgehend gleichen Strukturen und nach identischen Lehrplänen durchlaufen und die schriftlichen Prüfungen im Abitur mit gleichen Aufgaben ablegen.
Zur besonderen Förderung der Schülerinnen und Schüler des verkürzten Bildungsgangs sieht die Ausbildungsordnung in Nordrhein-Westfalen Vertiefungskurse vor. In bis zu 6 dieser Förderkurse können mögliche Defizite aufgearbeitet und die Vorbereitung auf die Abiturprüfungen unterstützt werden.
In zwei Beratungsrunden zum Jahreswechsel 2008/09 und im November 2009 wurden Schulleitungen und Oberstufenberater landesweit auf die Umsetzung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung im Doppeljahrgang vorbereitet. Die Broschüren "Das achtjährige Gymnasium in Nordrhein-Westfalen", "Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen", umfangreiche Informationen zu "häufig gestellten Fragen" im Bildungsportal Nordrhein-Westfalen sowie Power-Point-Präsentationen zur Beratung der Schulleitungen und Lehrkräfte sowie zur Beratung der Schülerinnen und Schüler und Eltern dienen der umfassenden und differenzierten Information aller Beteiligten.
Ein internetbasiertes Tool für die Laufbahnberatung in den Schulen und zur Berechnung der Gesamtqualifikation im Abitur, das auch Schülerinnen und Schülern zur persönlichen Planung zur Verfügung gestellt werden kann, steht zur Erleichterung der Organisation und zur Sicherung der Schülerlaufbahnen zur Verfügung. Entsprechende landesweite Schulungen haben im November / Dezember 2009 stattgefunden.
Handreichungen und im Unterricht erprobte Beispiele für neue Elemente der Ausbildungsordnung wie Vertiefungskurse, Projektkurse oder optionale mündliche Prüfungsanteile in fremdsprachlichen Klausuren stehen zur Verfügung. Zur Vorbereitung der zentralen Klausuren am Ende der Einführungsphase in Mathematik und Deutsch stehen Beispielaufgaben und weitere Informationen bereit.
Für Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahresbeginn 2010/2011 in die gymnasiale Oberstufe eingetreten sind, wurden am 09.07.2010 die Vorgaben zur Vorbereitung auf die schriftlichen Aufgaben im Abitur 2013 im Unterricht der Qualifikationsphase bekanntgegeben (ABl. NRW 09/10 S. 469). Bei den Vorgaben für 2013 wurde wiederum die grundsätzliche Struktur der Vorgaben der Vorjahre beibehalten. Nur in wenigen Fächern wurden geringfügige inhaltliche und redaktionelle Änderungen vorgenommen. Dies betrifft die Fächer Deutsch, Evangelische Religionslehre, Jüdische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Kunst und Technik. Für das Fach Latein weisen die Vorgaben die inhaltlichen Schwerpunkte, Methoden und Medien für die Prüfung zum Erwerb des Latinums aus, die ab 2013 an die Stelle der Erweiterungsprüfung tritt. Mit den Änderungen wird folgenden Wünschen der Schulen Rechnung getragen:
Durch die frühe Lage der Osterferien 2013 bleiben nahezu drei vollständige Monate (April, Mai, Juni) zur Abwicklung des Abiturverfahrens. Dies reduziert den Zeitdruck für die Korrektur der doppelten Anzahl von Klausuren und für die mündlichen Prüfungen. Um den Schulen eine rechtzeitige Planung zu ermöglichen, wurden die Rahmen- und Fachprüfungstermine für das Abitur 2013 bereits am 22.02.2011 festgelegt und veröffentlicht (ABl.NRW.03/11 S. 139). Für den Doppeljahrgang soll außerdem die externe Zweitkorrektur entfallen.
Intensive Begleitung des Doppeljahrgangs während der Oberstufe und regelmäßiger Dialog mit den schulischen Akteuren
Der Doppelte Abiturjahrgang befindet sich im Schuljahr 2011/2012 im zweiten Jahr (Qualifikationsphase) der dreijährigen gymnasialen Oberstufe. Ende des Schuljahres 2010/2011 wurde an den Gymnasien die Einführungsphase abgeschlossen, ohne dass Probleme benannt wurden. Die intensive Begleitung des Doppeljahrgangs während der Oberstufe und der regelmäßige Dialog mit schulischen Akteuren stehen weiterhin in einem besonderen Fokus.
Mit dem Eintritt des Doppeljahrgangs in die gymnasiale Oberstufe wurde eine neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung implementiert (APO-GOSt B). Gegenstand von Gesprächsrunden sind sowohl die möglichen spezifischen Problemlagen des Doppeljahrgangs als auch erste Erfahrungen mit dem neuen Prüfungsrecht. Dazu führt das Ministerium für Schule und Weiterbildung neben den Besprechungen mit der Schulaufsicht Gespräche mit Eltern- und Schülerverbänden, Schulleitervereinigungen, Lehrerverbänden und Gewerkschaften. Im Ergebnis wird eine landeseinheitliche Vorgehensweise der Beobachtung und Beratung der Schulen in den fünf Bezirksregierungen sichergestellt. Hierdurch wird erreicht, dass mögliche Probleme von Schülerlaufbahnen frühzeitig antizipiert und zielführend bearbeitet werden können.
Schülerinnen und Schüler des verkürzten Bildungsgangs haben aufgrund des neuen Prüfungsrechts erstmalig am Ende des Schuljahres 2010/2011 in Deutsch und Mathematik verpflichtend an zentralen Klausuren mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben teilgenommen. Den Gymnasien war es freigestellt, auch im parallelen G9-Bildungsgang die zentralen Klausuren zu schreiben. Von allen 626 Gymnasien wurden in 283 in Mathematik sowie in 176 in Deutsch zentrale Klausuren in beiden Bildungsgängen geschrieben. Mit einem Mittelwert der Prüfungsnote von 2,9 in beiden Fächern wurden keine Leistungsunterschiede zwischen den Bildungsgängen festgestellt. Dieser Befund deckt sich mit Notenvergleichen des Doppeljahrgangs anderer Bundesländer.
II.2. Maßnahmen im Hochschulbereich| Durch die zu treffenden Maßnahmen im Hochschulbereich wird erreicht, dass auch für die Abiturientinnen und Abiturienten des Doppeljahrgangs 2013 ausreichend und qualitativ hochwertige Studienplätze zur Verfügung stehen und es damit für jede studierwillige und geeignete Abiturientin und für jeden studierwilligen und geeigneten Abiturienten einen Studienplatz gibt - wenn auch nicht immer im Wunschfach oder am Wunschstudienort. |
Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Hochschulen
Für Nordrhein-Westfalen werden nach der Prognose der Kultusministerkonferenz im Zeitraum 2011 - 2015 mehr als
90.000 zusätzliche Studienanfänger
erwartet (ohne Aussetzung der Wehrpflicht). Für die Hochschulen des Landes bedeutet dies eine erhebliche Anstrengung, die zusätzlichen Kapazitäten auch aufbauen zu können. Zur Finanzierung der hieraus erforderlichen Maßnahmen stehen insgesamt knapp 1,8 Mrd. Euro an Bundes- und Landesmitteln bereit (Hochschulpakt II).
Zur Umsetzung des Hochschulpakts II sind Zielvereinbarungen mit den öffentlich-rechtlichen bzw. staatlichen Hochschulen unterzeichnet worden. Darin verpflichten sich die Universitäten und Fachhochschulen, im Zeitraum von 2011 bis 2015 die Aufnahme von mehr als 87.000 zusätzlichen Studienanfängern oberhalb ihrer bisherigen Aufnahmekapazitäten einzuplanen. Gemeinsam mit den zusätzlichen Angeboten der staatlichen Kunst- und Musikhochschulen und der staatlich anerkannten privaten Hochschulen steht somit eine ausreichende Anzahl von Studienanfängerplätzen auch für den doppelten Abiturjahrgang 2013 zur Verfügung.
Zusätzliche Landesmittel in Höhe von 33 Mio. Euro für die Hochschulen wegen der Aussetzung der Wehrpflicht
Durch die Aussetzung der Wehrpflicht und des Zivildienstes ist nach Schätzungen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) in NRW mit zusätzlich ca. 9.500 Studienanfängern ab 2011 zu rechnen. Zur Umsetzung auf Landesebene wurden im Juli 2011 Ergänzungen der Zielvereinbarungen mit den Hochschulen in Trägerschaft des Landes geschlossen, in denen die Aufnahme von weiteren Studienanfängern im Umfang von rund
- 5.000 in 2011 und
- 2.600 in 2012
zu den bereits festgelegten Aufnahmezahlen vereinbart wurden. Wegen der nur noch geringen prognostizierten Anzahl der zusätzlichen Studienanfänger ab 2013 wurde für diesen Zeitraum auf den Abschluss von Vereinbarungen mit den Hochschulen verzichtet. In 2011 wurden noch nicht zugeteilte Restmittel des Hochschulpaktes II für diesen Zweck genutzt und für 2012 hat das Landeskabinett bereits im März 2011 die Bereitstellung zusätzlicher Landesmittel in Höhe von 33,25 Mio. im Haushalt 2012 beschlossen. Insgesamt erhöht sich das Volumen des Hochschulpaktes II aufgrund der Aussetzung der Wehrpflicht für NRW um voraussichtlich ca. 260 Mio. (jeweils zur Hälfte Bundes- und Landesmittel).
Neu- und Ausbau der Fachhochschulen
Bereits im Dezember 2008 wurde der Beschluss gefasst, vier neue Fachhochschulen zu gründen und acht Fachhochschulen an festgelegten Standorten auszubauen. Bei der Auswahlentscheidung lag ein besonderes Augenmerk auf der Steigerung des Anteils "dualer Studiengänge", bei denen zeitgleich und aufeinander abgestimmt Studium und Berufsausbildung absolviert werden können. Der Ausbau der Fachhochschullandschaft in NRW schafft
- 11.000 zusätzliche flächenbezogene Studienplätze,
insgesamt 2.500 durch die Ausbaumaßnahme an den acht bestehenden Fachhochschulen und 8.500 flächenbezogene Studienplätze durch die Neugründungen der vier Fachhochschulen. Bis 2020 werden zusätzliche Landesmittel in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro bereit gestellt.
Der Studienbetrieb an den neuen Fachhochschulen wurde 2009 aufgenommen. Bereits während der Laufzeit des Hochschulpaktes I erfolgte ein überproportionaler Aufwuchs an den Fachhochschulen: 2005 nahmen im Bereich der öffentlich-rechtlichen Hochschulen nur 24% der Studienanfänger/innen das Studium an einer Fachhochschule auf, 2010 waren dies bereits 29%. Neben dem Zuwachs an den schon bestehenden Fachhochschulen haben 2009 und 2010 zusätzlich 1.386 Studienanfängerinnen/Studienanfänger ein Studium an einer der vier neu gegründeten Fachhochschulen aufgenommen, 2011 waren es schon 2.058 Studienanfängerinnen/Studienanfänger. Bis zur Fertigstellung der an einigen Standorten geplanten Neubauten erfolgt dort eine interimsweise Unterbringung der Studierenden (z.B. Anmietung von Kinos, Kasernen, Technologiezentren, ehemalige Industrieflächen). Ein zusätzliches Studienangebot aufgrund des Neu- und Ausbaus der Fachhochschulen steht somit schon 2013 dem doppelten Abiturjahrgang zur Verfügung.
Monitoring und Beratung der Hochschulen beim Aufbau von Aufnahmekapazitäten in den verschiedenen Lehreinheiten
Im Jahr 2011 ist ein Monitoringverfahren eingeführt worden, um den Informationsfluss zu verbessern und die Hochschulen bei ihren Planungen zur Umsetzung der abgeschlossenen Ziel- und Leistungsvereinbarungen zu begleiten. Hierzu werden zweimal jährlich Gespräche mit den Hochschulen geführt, in denen diese ihre konkreten Maßnahmen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Hochschulstandorts erläutern können. Daneben wird nach einem einheitlichen Raster abgefragt, in welchen Lehreinheiten die Hochschulen die Aufnahme der zusätzlichen Studienanfänger im Zeitraum 2011 - 2015 planen Nach derzeitigem Sachstand erfolgt der Aufwuchs in den verschiedenen Fächergruppen - wie bereits beim Hochschulpakt I - auch weiterhin näherungsweise gleichmäßig.
Einbeziehung der privaten Hochschulen in den Hochschulpaket
Die Landesregierung hat den Hochschulen in nichtstaatlicher Trägerschaft angeboten, am Hochschulpakt II zu partizipieren. Im Jahr 2011 fanden zwei umfangreiche Informationsveranstaltungen mit den privaten und refinanzierten Hochschulen statt. Dabei wurden die Rahmenbedingungen und Modalitäten der Teilnahme im Grundsatz erörtert. Eine Finanzierung wird - gekoppelt mit dem doppelten Abiturjahrgang - ab dem Jahr 2013 erfolgen. Es ist vorgesehen, bis Mitte des Jahres 2012 die einzelnen Hochschulen über die geplanten konkreten Mittelzuweisungen ergänzend zu informieren. Insgesamt stehen 50 Mio. zur Verfügung.
Erweiterung der Medizinkapazitäten
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat schon frühzeitig 50 Mio. aus Mitteln des Hochschulpakts II für die Erweiterung der Medizinkapazitäten reserviert. Damit sollen auch den Studienbewerbern in der Medizin annähernd gleiche Chancen auf einen Medizinstudienplatz eingeräumt werden. Im Rahmen eines landeseigenen Programms werden
- 935 zusätzliche Medizin-Studienplätze
geschaffen. Auf diese Weise erhöht die Landesregierung die Zahl der Studienanfänger in der Humanmedizin für 5 Studienjahre um jeweils 10 %, das sind 187 Studienanfänger im Jahr zusätzlich. Das Zusatz-Programm, das am 5. Mai 2011 mit der Rektorin der Universität Münster und den Rektoren der RWTH Aachen sowie der Universitäten Bochum, Düsseldorf, Duisburg-Essen und Köln vereinbart wurde, startet zum Wintersemester 2011/12 und dauert an bis zum Jahr 2016.
Erhöhung des Zuschusses für die Studentenwerke
Im Hinblick auf die in den nächsten Jahren steigenden Studierendenzahlen sind bereits für 2011 und erneut in 2012 die Mittel für die Studentenwerke erheblich gesteigert worden. Dadurch wird den Studentenwerken die Finanzierung eines zusätzlichen Investitionsvolumens von über 125 Mio. für Wohnheime und Mensen ermöglicht. Zusätzlich erhalten sie aus dem Konjunkturprogramm II in den Jahren 2010 und 2011 120 Mio. für die energetische Sanierung von Wohnanlagen.
Erschließung räumlicher Reserven an den Hochschulen
Die Aufnahme der erwarteten zusätzlichen Studienanfängerinnen/Studienanfänger stellt erhebliche räumliche Anforderungen an die Hochschulen. Es müssen kurzfristig und zumindest für einen vorübergehenden Zeitraum zusätzliche räumliche Kapazitäten bereitgestellt werden. Beispielsweise durch:
Ferner sind auch dauerhafte Neubauten aus Eigenmitteln der Hochschulen, auch aus Hochschulpaktmitteln, möglich.
Hochschulmodernisierungsprogramm (HMoP)
Zur Sanierung und Modernisierung von Hochschulgebäuden hat die Landesregierung das Hochschulmodernisierungsprogramm aufgelegt. Davon profitieren auch die zusätzlichen Studierenden aus dem doppelten Abiturjahrgang, da damit die Studienbedingungen in baulicher Hinsicht in den nächsten Jahren verbessert werden. Die erste Stufe des HMoP mit einer Laufzeit bis zum Jahre 2015 und einem Gesamtbudget in Höhe von fünf Milliarden Euro ist bereits vereinbart.
Neues Hochschulzulassungsverfahren
Das Dialogorientierte Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung startet mit einem Pilotbetrieb zum Wintersemester 2012/2013. Voraussetzung für eine flächendeckende Einführung ist, dass die von den Hochschulen verwendete IT-Struktur an die Software angebunden werden kann, die für das Dialogorientierte Serviceverfahren bereits entwickelt wurde.
Anders als bisher wird es bei einer flächendeckenden Praxis des Dialogorientierten Serviceverfahrens trotz Mehrfachbewerbungen nicht mehr zu den bisher von Mehrfachzulassungen verursachten Problemen kommen. Die bisherige Überbuchungspraxis im Zulassungswesen ist also nicht mehr notwendig. Am Ende noch freie Studienplätze werden in einem Clearingverfahren vergeben. Damit erfolgen die Zulassungen zeitlich effizient. Es kommt nicht mehr zu Verzögerungen, die für die Universitäten und Fachhochschulen unvorteilhaft und die den Bewerberinnen und Bewerbern nicht zuzumuten sind. Letztlich werden die Plätze eines Wintersemesters schon Mitte September besetzt sein. Dies ermöglicht es den Eingeschriebenen, ihre Vorbereitungen für das Studium rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn zu treffen und ihr Studium bereits im ersten Fachsemester effizient zu betreiben.
Servicestellen für den doppelten Abiturjahrgang an nordrhein-westfälischen Hochschulen
Das Wissenschaftsministerium fördert mit dem Programm "Servicestellen für den doppelten Abiturjahrgang an den NRW-Hochschulen" den Ausbau der Studienberatung an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Servicestellen, die individuelle und persönliche Beratung für Studieninteressierte sowie Informationenveranstaltungen an Schulen und Hochschulen anbieten. Je nach Hochschulgröße stellt das Land bis zu 50.000 Euro jährlich über drei Jahre zur Verfügung. Der Förderzeitraum geht von 2012 bis 2014 und deckt damit die Phase besonders hoher Studiennachfrage ab, in der die Studieninteressierten des doppelten Abiturjahrgangs an den Hochschulen erwartet werden.
Rahmenvereinbarung Studienorientierung
Ziel der Rahmenvereinbarung "Studienorientierung" (zwischen den Landesrektorenkonferenzen der Universitäten und Fachhochschulen sowie der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung) ist die Verzahnung der Beratungsangebote von Hochschulen und Bundesagentur für Arbeit in den jeweiligen Regionen, um mehr Transparenz und Übersichtlichkeit für die Studieninteressierten zu schaffen. Für die Beraterinnen und Berater der Arbeitsagenturen und der Hochschulen werden jährliche Fachkongresse durchgeführt. Der Umgang mit den Anforderungen durch die doppelten Abiturjahrgänge wird hier fachlich und praxisnah besprochen. 2011 fand der Fachkongress Studienorientierung am 25. November in Mettmann statt.
Landesweites Beratungsportal mit Online-Self-Assesment-Tests
Wir wollen die Entscheidungsfindung der Studieninteressierten so früh wie möglich dort unterstützen, wo sie zuerst Informationen über das Studium suchen: Im Internet! Auf einer zentralen Plattform, die sowohl über den STUDINAVI.NRW als auch über die Internetseiten der einzelnen Hochschulen zugänglich sein soll, sollen die bisherigen Einzelinitiativen der Hochschulen zu Online-Self-Assessment-Tests gebündelt und so weiterentwickelt werden, dass sämtliche Studienangebote in NRW erfasst werden.
Auf einer gemeinsamen Plattform werden die Online-Self-Assessment-Tests zweistufig aufgebaut: In einem hochschultypübergreifenden Orientierungstest (Stufe 1) sollen die Studieninteressierten eine Entscheidungshilfe erhalten, welche Studiengänge am besten ihren Neigungen und Interessen entsprechen und wo sie diese unter welchen Bedingungen an den Hochschulen in NRW studieren können. Diese Tests werden bereits im Herbst 2012 für die Studienentscheidung des doppelten Abiturjahrgangs zur Verfügung stehen. In einer zweiten Stufe, die bis Ende 2013 implementiert wird, soll für die Studieninteressierten die Möglichkeit bestehen, ihre Erwartungen und Fähigkeiten für konkrete Studiengänge bzw. Fächer zu überprüfen und eine Rückmeldung zu erhalten, welche Defizite womöglich im Hinblick auf einen Studienerfolg noch zu beseitigen sind.
II.3. Maßnahmen im AusbildungsbereichUm allen Jugendlichen eine berufliche Ausbildung und damit einen erfolgreichen Start in das Erwerbsleben zu ermöglichen und so auch den Fachkräftebedarf in der Wirtschaft zu sichern, haben die Landesregierung und ihre Partner am 18.11.2011 (Ausbildungskonsens) sich auf Maßnahmen verständigt, die erste Wirkungen ab 2012 / 13 entfalten werden.
| Der Ausbildungskonsens hatte bereits in seinem Beschluss vom 1.6.2011 bekräftigt, dass allen jungen Männern und Frauen, die ausbildungsfähig und ausbildungswillig sind, eine verbindliche Ausbildungsperspektive angeboten wird. Diese kann ggf. über eine vorgeschaltete berufsvorbereitende Maßnahme führen und wird durch betriebliche, flexibilisierte vollzeitschulische und außerbetriebliche Angebote sichergestellt. |
Aufgrund des doppelten Abiturjahrgangs wird in NRW die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Markt des Dualen Berufsbildungssystems in 2013
zunehmen.
Die Abiturientinnen und Abiturienten werden dabei kaum Absolventinnen und
Absolventen anderer Schulformen auf dem Ausbildungsmarkt verdrängen, da dieser
traditionell stark segmentiert ist. Sowohl durch das Ausbildungs- und
Berufswahlverhalten der Bewerberinnen und Bewerber als auch durch das
Erwartungs- und Anforderungsprofil der Unternehmen an Auszubildende werden
zahlreiche "white collar Berufe" weitgehend nur mit
Bewerbern mit Abitur besetzt. Eine zusätzliche Konkurrenzsituation ist daher in 2013 nur zwischen den sehr guten Abiturienten und guten
Abiturienten (etwa im Bankenbereich) zu erwarten.
Bei der Prognose des Stellenbedarfes ist auch zu berücksichtigen, dass die Studienanfängerquote in den letzten Jahren angestiegen ist. Dies
mindert die Nachfrage von Abiturienten im Dualen Berufsbildungssystem und erhöht die Chancen derer, die dort eine Ausbildung aufnehmen wollen.
So hatte auch die Abschaffung der Wehrpflicht in 2011 keine nennenswerten Auswirkungen auf den Ausbildungsmarkt.
Im Zusammenhang mit dem Doppelten Abiturjahrgang sind darüber hinaus folgende Punkte zu nennen:
Schrittweise werden alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 8 eine systematische Berufs- und Studienorientierung erhalten. Dazu gehören gezielte Praktika in Betrieben oder bei Bildungsträgern, um gemäß den Fähigkeiten der Jugendlichen branchenrelevante Berufe kennen zu lernen. Damit können die vorhandenen Kapazitäten effektiver genutzt werden, da Abbrüche seltener werden, die Zahl der tatsächlich genutzten Ausbildungsplätze wird entsprechend steigen.
Die Wirtschaftspartner verweisen auf den teilweise bereits existierenden oder sich abzeichnenden Mangel an hochqualifiziertem Fachkräftenachwuchs im berufsbildenden Bereich. Deshalb soll eine gemeinsame Strategie entwickelt werden, um die Attraktivität der dualen Ausbildung bei Eltern und Jugendlichen aller Schulformen zu erhöhen. Auf dieser Basis können jungen Menschen konkrete Karriere-Perspektiven von dualer Ausbildung dargestellt und vermittelt werden und so auch für Schulabsolventinnen und -absolventen mit Hochschulzugangsberechtigung zusätzliche, attraktive Qualifizierungsmöglichkeiten eröffnet werden.
II.4. Maßnahmen Bereich der JugendfreiwilligendiensteJugendfreiwilligendienste
Für junge Menschen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht neben der Aufnahme eines Studiums oder einer Berufsausbildung auch die Möglichkeit im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) zu absolvieren. Die Jugendfreiwilligendienste können daher auch im Blick auf den doppelten Abiturjahrgang im Jahr 2013 einen Beitrag leisten, jungen Menschen eine Bildungsperspektive zu eröffnen.
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass mit dem doppelten Abiturjahrgang im Jahr 2013 auch eine erhöhte Nachfrage nach Plätzen im FSJ und FÖJ verbunden sein wird. Die erhöhte Nachfrage wird sich erfahrungsgemäß allerdings auf nur ein oder zwei Jahre nach dem doppelten Abiturjahrgang beschränken. Die Landesregierung unterstützt das FSJ und das FÖJ und prüft in diesem Zusammenhang Möglichkeiten zu ihrem Ausbau. Außerdem soll die Anzahl der Plätze im FÖJ verdoppelt werden.
Vor diesem Hintergrund wurde in den neuen Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein- Westfalen 2011 - 2015 eine neue Förderposition "Qualifizierung der Jugendfreiwilligendienste durch Bildungsarbeit" aufgenommen, die dazu dient, insbesondere für benachteiligte junge Menschen die Integrationschancen zu verbessern. Mit diesem Ansatz wird u. a. auch darauf geachtet werden können, dass im Kontext des doppelten Abiturjahrgangs kein Verdrängungswettbewerb zu Lasten der benachteiligten jungen Menschen erfolgen wird.
Darüber hinaus wurde im Kinder- und Jugendförderplan - u.a. auch vor dem Hintergrund des doppelten Abiturjahrgangs - der Mittelansatz für das FÖJ verdoppelt, um die geförderten 150 FÖJ-Plätze schrittweise zu erhöhen. Im Bildungsjahr 2011/2012 erfolgte bereits die erste Erhöhung um 50 auf 200 Plätze. In den nächsten beiden Bildungsjahren sollen dann jeweils weitere 50 Plätze eingerichtet werden, so dass zum Bildungsjahr 2013/2014 insgesamt 300 Plätze zur Verfügung stehen werden. Diese Anzahl von Plätzen dürfte ausreichen, um einer erhöhten Nachfrage im FÖJ im Jahr 2013 Rechnung zu tragen.
Weitere Information zum Thema Doppeljahrgang 2013 unter:
http://www.wissenschaft.nrw.de/studieren_in_nrw/oberstufe/Abitur_2013/index.php
![[Seitenanfang]](../../../../../_system/hoch.gif)
© 2006 - 2011 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Zum Seitenanfang