Die Grundschule ist für alle Kinder gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Auf der Grundlage des in der Landesverfassung und den Schulgesetzen vorgegebenen Bildungs- und Erziehungsauftrags hat sie die Aufgabe,
alle Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Voraussetzungen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, in den sozialen Verhaltensweisen sowie in ihren musischen und praktischen Fähigkeiten gleichermaßen umfassend zu fördern, Der Bildungsgang in der Grundschule dauert in der Regel vier Jahre. Seit dem Schuljahr 2005/2006 ist die Schuleingangsphase an den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen eingeführt, welche die Klassen 1 und 2 umfasst und die Schulkindergärten integriert. Ziel ist es, den Start der Kinder in der Grundschule durch eine Flexibilisierung und eine didaktische und organisatorische Neuausrichtung des ersten und zweiten Schuljahres erfolgreicher zu gestalten.
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