Gebundene Ganztagsschulen erhalten in der Regel einen 20%igen Stellenzuschlag, einige (Förderschulen mit Ausnahme der Schulen mit dem Schwerpunkt Lernen sowie erweiterte Ganztagshauptschulen und Ganztagsförderschulen) sogar einen 30%igen Stellenzuschlag . Einen Teil dieses Zuschlags können die Schulen für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern nutzen. Darüber hinaus haben alle Schulen der Sekundarstufe I die Möglichkeit, eine pädagogische Übermittagbetreuung oder auch ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote mit Landesmitteln zu finanzieren. Die Grundlagen der Finanzierung bietet das Programm "Geld oder Stelle".
Förderung erfolgt über das Programm "Geld oder Stelle". Es sorgt in Halbtagsschulen für die Finanzierung einer pädagogischen Übermittagbetreuung und von Ganztags- und Betreuungsangeboten. Das Programm "Dreizehn Plus in der Sekundarstufe I" wurde zum 01.02.2009 in das Programm "Geld oder Stelle" überführt. In gebundenen Ganztagsschulen sorgt das Programm "Geld oder Stelle" für die Finanzierung der Mitarbeit von Jugendhilfe, Kultur, Sport und weiteren außerschulischen Partnern im Ganztag.
Die"Förderrichtlinie zu Geld oder Stelle" sehen Sie hier Zum Seitenanfang© 2006 - 2012 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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