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Für Lehrerinnen und Lehrer Link zu: Pfeil rechts Arbeits- und Gesundheitsschutz 

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Verantwortung vor Ort

Die Schulleiterinnen und Schulleiter tragen die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer gemäß § 59 Abs. 8 SchulG. Sie sind insbesondere dafür verantwortlich, die Gefährdungspotenziale der Arbeitsplätze zu ermitteln (Gefährdungsbeurteilung), die Gefahrenbeseitigung zu veranlassen und diese Tätigkeiten auch zu dokumentieren.

Fachliche Unterstützung

In der Schulabteilung der jeweiligen Bezirksregierung stehen die Dezernentinnen und Dezernenten für die Generalie "Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen" bei Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.

Das Ministerium hat zu diesem Aufgabengebiet diverse Hinweise und Handlungshilfen entwickelt. Der arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienst stellt Checklisten mit Prüfkriterien zur Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsvorschläge bereit:

Angebote für berechtigte Nutzer (Zugang zum geschützten Bereich)
Zugangsberechtigungen erhalten die Lehrkräfte der öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen über die Schulleitungen.
Hier sind auch eingestellt die Informationen der Bezirksregierung Düsseldorf zu der im März 2012 begonnenen Erhebung der psycho-sozialen Belastungen der Lehrerinnen und Lehrer. Verwendet wird der COPSOQ-Fragebogen (Copenhagen Psychosocial Questionnaire), in der von der unabhängigen Freiburger Forschungsstelle für Arbeits- und Sozialmedizin (FFAS) weiterentwickelten Fassung.

Arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst

Betriebsärzte und Betriebsärztinnen sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit der BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH (BAD GmbH) beraten die Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter der öffentlichen Schulen zu allen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fragestellungen.

Ihr Kontakt zur BAD GmbH:

  • über ein Zentrum (mehrere pro Regierungsbezirk)
    Anschriftenliste der Zentren (Ansprechpartner, Adresse, Telefon, Fax und Mail)

  • allgemein per Mail

  • allgemein telefonisch unter 01801 / 223679
    (Montag, Dienstag und Donnerstag 9:00 -16:00 Uhr, Mittwoch 9:00 -18:00 Uhr, Freitag 9:00 -15:00 Uhr;
    3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Minute)

Zum Thema Mutterschutz bei schwangeren Lehrerinnen

Hinweise und Handlungshilfen (Stand: November 2007)
Fragebogen zum beruflichen Einsatz
Gefährdungsbeurteilung

Weitere Angebote

  • Gewalt gegen Lehrkräfte
    -
    Wie reagieren? Wie vermeiden?
    Ein Ratgeber für die Schulen. Weiter...

  • MobbingLine Nordrhein-Westfalen
    -
    Anonyme Beratung zum Thema Mobbing
    montags bis donnerstags von 16 - 20 Uhr unter der Nummer 01803 100 113
    (9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Minute). Weiter...

  • Sichere Schule - Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
    - Informationen und Rechtsvorschriften zu einzelnen Schulräumen und den dort potentiell gefährlichen Einrichtungen und Geräten werden anschaulich aufbereitet. Weiter ...

  • Handbuch "Lehrergesundheit - Baustein einer guten gesunden Schule"
    - Ergebnis eines auch in Nordrhein-Westfalen durchgeführten Modellprojekts für eine nachhaltige Gesundheitsförderung von Lehrerinnen und Lehrern. Weiter ...

  • Innenraumhygiene in Schulgebäuden. Weiter ...

  • Lärm in Bildungsstätten - Broschüre Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) . Weiter ...

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