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Unterricht

In der Gemeinschaftsschule werden in der Doppeljahrgangsstufe 5/6 alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet. Die leistungsschwächeren Kinder lernen gemeinsam mit den leistungsstärkeren. Der Unterricht ist der individuellen Förderung verpflichtet und bietet auch gymnasiale Standards.Damit wird ein Eintritt in die gymnasiale Oberstufe curricular unterstützt. Die Planung des Unterrichts orientiert sich an den Lehrplänen aller Schulformen, insbesondere auch des Gymnasiums.Für die Ausgestaltung der Stundentafel stehen den Schulen Planungshilfen zur Verfügung, die sicherstellen, dass die Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz eingehalten werden, und dass für die Pflichtfächer die geltenden Lehrpläne zu nutzen sind. DerSchulträger entscheidet unter Beteiligung der Schulkonferenz, wie ab der 7. Klasse oder später weiter gelernt wird. Grundsätzlich stehen zwei Wege offen:

  • Integrierte Form: Schülerinnen und Schüler werden weiter gemeinsam in heterogenen Klassenverbänden unterrichtet. Je nach Fach können Kurse mit innerer oder äußerer Differenzierung eingerichtet werden.
  • Teilintegrierte Form: Schülerinnen und Schüler werden teilweise nach Bildungsgängen getrennt, teilweise gemeinsam unterrichtet. So können zum Beispiel zwei von drei Bildungsgängen zusammengefasst werden.
  • Kooperative Form: Schülerinnen und Schüler werden nach schulformspezifischen Bildungsgängen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) getrennt unterrichtet. Die Eltern entscheiden nach Beratung durch die Schule über die Wahl des Bildungsgangs.

In der integrativen Form kann ab der Doppeljahrgangsstufe 7/8 eine erste Schwerpunktsetzung durch unterschiedliche Anforderungsniveaus in den Kernfächern erfolgen. Eine zweite Schwerpunktsetzung kann in der Doppeljahrgangsstufe 9/10 durch eine abschlussbezogene Profilbildung erfolgen.

Am Ende der 10. Klasse werden alle Abschlüsse der Sekundarstufe I (Hauptschulabschluss, mittlerer Schulabschluss) auf die gleiche Weise wie in den anderen Schulformen vergeben. Bei entsprechenden Leistungen (mindestens befriedigende Leistungen in allen Fächern) wird die Übergangserteilung (Q-Vermerk) in die gymnasiale Oberstufe erteilt.

Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule erwerben das Abitur bei entsprechender Qualifikation nach neun Jahren (G 9).

 

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