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Regionale Schulentwicklung

Die Einführung von Gemeinschaftsschulen im Rahmen eines Modellvorhabens ist ein Angebot an die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung setzt auf eine innovative Schulentwicklung von unten und handelt nach dem Grundsatz: Wir machen Betroffene zu Beteiligten. Bei zurückgehenden Schülerzahlen bietet die Gemeinschaftsschule den Kommunen die Möglichkeit, Schulschließungen zu verhindern und durch die Zusammenführung bestehender Schulformen ein umfassendes weiterführendes Schulangebot vor Ort zu erhalten. Damit wird die Handlungsfähigkeit der Kommunen gestärkt und die Eigenverantwortung der Schulen ernst genommen.

Die Errichtung einer Gemeinschaftsschule muss eine langfristig sinnvolle Entwicklung des kommunalen bzw. regionalen Schulangebots ermöglichen. Dies setzt nicht nur eine lokale Schulentwicklungsplanung voraus, sondern erfordert in vielen Fällen eine abgestimmte interkommunale oder regionale Planung. Das gilt vor allem dann, wenn - wie bei kleineren Gemeinden - die organisatorischen Voraussetzungen zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule nur durch Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mehrerer Gemeinden gesichert werden können.

Die Landesregierung setzt bei der Einführung von Gemeinschaftsschulen auf den größtmöglichen regionalen Konsens. Vor Ort kann die Gemeinschaftsschule nur dann erfolgreich sein, wenn diese von einem breiten Konsens getragen ist.

Sofern durch die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule eine Bestandsgefährdung einer Schule eines anderen Schulträgers eintritt, ist eine Teilnahme am Modellvorhaben nicht möglich.

 

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