SCHULMINISTERIUM.NRW.DE
Das Bildungsportal
Anmeldung  |  Kontakt  |  Impressum        
Gemeinschaftsschule Link zu: Pfeil rechts Kollegium und Schulleitung 

Kollegium und Schulleitung

Für die Lehrkräfte und die Schulleitung neuer Gemeinschaftsschulen werden vor Einrichtung und in der Aufbauphase der Gemeinschaftsschule Unterstützungsmaßnahmen angeboten. Sie sollen sicher stellen, dass ein gemeinsames Schulverständnis entsteht, ein Schulprogramm entwickelt und die fachbezogenen Unterrichtsangebote und Differenzierungsformen gemeinsam gestaltet werden können. Wegen des erhöhten Fortbildungsbedarfs erhalten Gemeinschaftsschulen in der Versuchsphase dafür ein zusätzliches Fortbildungsbudget in Höhe von 2.500 Euro. Darüber hinaus erhalten Gemeinschaftsschulen

  • einen Stellenzuschlag in Höhe von 0,5 Stunden je Klasse und Woche wegen des erhöhten Differenzierungs- und Förderbedarfs,
  • einen "Versuchszuschlag"  in Höhe von 0,5 Stellen pro Schule wegen des erhöhten Schulentwicklungsaufwands.

In der Gemeinschaftsschule arbeiten Lehrkräfte mit Lehrämtern der Sekundarstufen I (zwei Drittel) und II (ein Drittel) gemeinsam in einem Kollegium zusammen. In der Sekundarstufe I werden Lehrkräfte mit der Qualifikation für beide Sekundarstufen eingesetzt; in der gymnasialen Oberstufe unterrichten ausschließlich Lehrkräfte mit dem Lehramt für die Sekundarstufe II. Unabhängig von ihrem Lehramt beträgt die Pflichtstundenzahl für alle Lehrkräfte einheitlich 25,5 Stunden pro Woche. Dies entspricht der geltenden Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte an Gesamtschulen und Gymnasien.

Die Besoldungsstruktur der Lehrkräfte orientiert sich an der Bewertung der Ämter an Gesamtschulen.

Für die Schulleitung wird ein Leitungsmodell entwickelt, bei dem Lehrkräfte unterschiedlicher Schulformen zusammenwirken. Je nach Ausbauzustand der Schule sind für Schulleiterinnen und Schulleiter Ämter der Besoldungsgruppe A 15, A 15 mit Zulage und A 16 vorgesehen.

 

© 2006 - 2012 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen